Stand: Nov. 2023
1. GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Hotelzimmern zur Beherbergung (nachfolgend: „Apartment“) und von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. (nachfolgend: „Veranstaltungsraum“ und „Veranstaltungsräume“) sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend: „Vertrag“) der JL Investment GmbH (nachfolgend: „Apartmentanbieter“). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelaufnahme-, Hotelzimmer- Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartmentanbieters in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind der Apartmentanbieter und der Kunde. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Apartmentanbieter zustande. Für den Fall der Buchung über die Homepage des Apartmentanbieters kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“ zustande.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Der Apartmentanbieter ist verpflichtet, ein Apartment der vom Kunden gebuchten Apartmentkategorie bzw. den vom Kunden gebuchten Veranstaltungsraum bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartment- bzw. Veranstaltungsraumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Apartmentanbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Apartmentanbieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Apartmentanbieter verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5
Der Apartmentanbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Apartmentanbieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7
Der Apartmentanbieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmentanbieters aufrechnen oder verrechnen.
3.9
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.10
Der Apartmentanbieter darf eine Kaution in Höhe von 500€ verlangen.
3.11
Der Apartmentanbieter darf Beschädigungen im Zimmer in Rechnung stellen.
3.12
Der Kunde gibt immer ordnungsgemäß an, wie viele Personen tatsächlich in dem Apartment hausen. Sollten hier Abweichungen entstehen, zum Beispiel, wenn in der Gebuchten Zeit noch jemand dazu kommt oder geht, gibt er diese natürlich auch an.
RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES APARTMENTANBIETERS („NO SHOW“)
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Apartmentanbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Sofern zwischen dem Apartmentanbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmentanbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Apartmentanbieter in Textform ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Apartmentanbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Apartmentanbieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments bzw. des Veranstaltungsraums sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Apartment bzw. der Veranstaltungsraum nicht anderweitig vermietet, so kann der Apartmentanbieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück bzw. für die Nutzung des Veranstaltungsraums sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4
Bei einer Nichtanreise des Kunden ohne vorherigen Rücktritt seitens des Kunden ist der Apartmentanbieter berechtigt den vollen Rechnungsbetrag (100%) über mindestens die erste Nacht zu erheben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
RÜCKTRITT DES APARTMENTANBIETERS
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Apartmentanbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Apartment bzw. Veranstaltungsraum vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmentanbieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmentanbieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmentanbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Apartmentanbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist der Apartmentanbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Apartmentanbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
ein Apartment bzw. Veranstaltungsraum/ Apartments bzw. Veranstaltungsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird/ werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
der Apartmentanbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmentanbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmentanbieters zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Apartmentanbieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Apartmentanbieters gegen den Kunden bestehen, so kann der Apartmentanbieter diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2
Das gebuchte Apartment steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3.
Der Gast hat das Apartment sauber zu hinterlassen, so wie er es vorgefunden hat. Eine reguläre Reinigung des Zimmer entspricht je nach Größe des Zimmers 1-1 ½ Stunden. Sollte diese Zeit erheblich überschritten werden, werden diese Stunden dem Gast in Rechnung gestellt.
6.4.
Es findet eine wöchentliche Reinigung statt, bei der auch der Müllsack weggebracht wird und ausgetauscht wird. Pro Woche ist ein, höchstens 2 Müllsäcke (25l) vorgesehen. Sollten diese Zahl überschritten werden, wird ein Aufschlag von 10€ pro Müllsack berechnet.
6.5.
Bei Apartments mit Küche, muss der Gast das Geschirr abspülen oder in die Spülmaschine stellen. Die Spülmaschine sollte dann auch zum Reinigen angestellt werden. Sollte der Gast die Küche nicht ordentlich verlassen, sodass das Housekeeping Personal diese Aufgaben erledigen muss, wird eine abschließende Küchenreinigung von 50€ berechnet.
6.6.
Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment dem Apartmentanbieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Apartmentanbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Apartmentanbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
RAUCHVERBOT, HAUSTIERE
7.1
Der Apartmentanbieter betreibt ausschließlich Nichtraucherapartments bzw. -veranstaltungsräume. In den Apartments bzw. Veranstaltungsräumen sind entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Ebenso finden sich Hinweise in der virtuellen Gästemappe, auf allen Webseiten des Apartmentanbieters sowie in den Apartment-Informationsseiten der Buchungsportale, über das das Apartment bzw. der Veranstaltungsraum buchbar ist. Verstößt ein Kunde gegen das Rauchverbot, ist der Apartmentanbieter berechtigt ein Strafgeld über 250 Euro zur Grundreinigung zu erheben. Dieses Strafgeld ist sofort fällig. Der Apartmentanbieter ist berechtigt ein sofortiges Hausverbot zu verhängen. Schadensersatz des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
7.2
Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Apartmentanbieters und gegen Berechnung mitgebracht werden.
HAFTUNG DES APARTMENTANBIETERS
8.1
Der Apartmentanbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmentanbieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartmentanbieters beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Apartmentanbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmentanbieters auftreten, wird der Apartmentanbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2
Für eingebrachte Sachen haftet der Apartmentanbieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Apartmentanbieter empfiehlt die Nutzung des Apartmentsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Apartmentanbieter.
8.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz des Apartmentanbieters, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Apartmentanbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Apartmentanbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
8.4
Weckaufträge werden vom Apartmentanbieter mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Apartmentanbieter kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Apartmentanbieter haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
OPTIONAL BUCHBARE LEISTUNGEN
Soweit der Apartmentanbieter Frühstück als optional buchbare Leistung anbietet, ist der Kunde nicht befugt eigene, mitgebrachte Lebensmittel im Frühstücksraum zu essen, anzurichten oder gar anderen Kunden anzubieten. Ausnahmen sind speziell auf den Kunden ausgerichtete Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die dieser im Rahmen einer Diät, Lebensmittelunverträglichkeit oder Allergie zu sich nehmen muss. Ein Verzehr dieser Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ist im Vorfeld mit dem Apartmentanbieter abzustimmen. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Frühstücksrestaurant ist nicht gestattet.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
10.2
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand 22525 Hamburg. Der Apartmentanbieter kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
10.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen
10.4
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Apartmentanbieter darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Apartmentanbieter nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.